06.06.2004, 13:12
Hallo Frank,
da hattest Du ja wirklich Glück im Unglück, dass da nicht noch jemand anders in Mitleidenschaft gezogen wurde.
So wie Du den Schaden geschildert hast, muss die Versicherung m. E. Leisten. Reparieren läst sich da sicherlich nicht viel, wenn das Glasdach auf die Straße aufgeschlagen ist.
Was Dir passieren kann ist, dass Dein Versicherer sich auf den Standpunkt stellt, dass es sich bei dem Schaden um einen sog. Betriebsschaden handelt. D. h. an Deinem Fahrzeug ist ohne direkte Einwirkung „von außen her“ ein Schaden entstanden. Der Versicherer ist in so einem Fall von der Leistung befreit. Unter „von außen her“ stellt im Rahmen der Definition klar, dass Schäden aufgrund innerer Betriebsvorgänge nicht Gegenstand der Versicherung sind. Somit sind Brems-, Betriebs- oder reine Bruchschäden ausgeschlossen.
Wenn Dir das passiert, lass Dich damit aber nicht abspeisen. Im Bereich der Teilkaskoversicherung sind auch Betriebsschäden an der Verglasung des Fahrzeugs mitversichert.
Gruß
Frank
da hattest Du ja wirklich Glück im Unglück, dass da nicht noch jemand anders in Mitleidenschaft gezogen wurde.
So wie Du den Schaden geschildert hast, muss die Versicherung m. E. Leisten. Reparieren läst sich da sicherlich nicht viel, wenn das Glasdach auf die Straße aufgeschlagen ist.
Was Dir passieren kann ist, dass Dein Versicherer sich auf den Standpunkt stellt, dass es sich bei dem Schaden um einen sog. Betriebsschaden handelt. D. h. an Deinem Fahrzeug ist ohne direkte Einwirkung „von außen her“ ein Schaden entstanden. Der Versicherer ist in so einem Fall von der Leistung befreit. Unter „von außen her“ stellt im Rahmen der Definition klar, dass Schäden aufgrund innerer Betriebsvorgänge nicht Gegenstand der Versicherung sind. Somit sind Brems-, Betriebs- oder reine Bruchschäden ausgeschlossen.
Wenn Dir das passiert, lass Dich damit aber nicht abspeisen. Im Bereich der Teilkaskoversicherung sind auch Betriebsschäden an der Verglasung des Fahrzeugs mitversichert.
Gruß
Frank