28.02.2014, 23:23
Dann scheint das mit der Mitteilung von Herrn Stärk wohl ein Mißverständnis gewesen zu sein.
Wörtlich schrieb er mir:
"was ich auf jeden Fall gesehen habe, sind die Zentralverschlußfelgen die nicht eintragungsfähig sind. Ich bekomme so das Fahrzeug durch den TÜV nur können die Felgen nicht eingetragen werden wegen den abstehenden Zentralverschlußmessern."
Das klang für mich erstmal etwas unlogisch, weil normalerweise ist es so daß man etwas eingetragen bekommt und somit legal damit rumfahren darf oder eben nicht.
Es scheint aber wohl auch beides gleizeitig zu gehen. Zumindest bei nem Oldtimer und unter bestimmten Voraussetzungen.
Danke!
Mike
Wörtlich schrieb er mir:
"was ich auf jeden Fall gesehen habe, sind die Zentralverschlußfelgen die nicht eintragungsfähig sind. Ich bekomme so das Fahrzeug durch den TÜV nur können die Felgen nicht eingetragen werden wegen den abstehenden Zentralverschlußmessern."
Das klang für mich erstmal etwas unlogisch, weil normalerweise ist es so daß man etwas eingetragen bekommt und somit legal damit rumfahren darf oder eben nicht.
Es scheint aber wohl auch beides gleizeitig zu gehen. Zumindest bei nem Oldtimer und unter bestimmten Voraussetzungen.
Danke!
Mike