08.03.2014, 09:53
Das sag ich eigentlich nie.
Ist mir so raus gerutscht.
Komme mit der Polizei hier vor Ort ganz gut klar.
Habe jetzt erstmal diese Lösung dran.
Ist doch klar, über den Halter hinaus "darf nicht, verringert die Kühlung was unweigerlich zum Motorschaden führt".
Anderer Kennzeichenhalter geht auch nicht, da dann die Originalität weg ist.
Außerdem stehen die Maße für die Kennzeichen drin, über die sich die Zulassungsstelle hinweg gesetzt hat.
Ist mir so raus gerutscht.
Komme mit der Polizei hier vor Ort ganz gut klar.
Habe jetzt erstmal diese Lösung dran.
Ist doch klar, über den Halter hinaus "darf nicht, verringert die Kühlung was unweigerlich zum Motorschaden führt".
Anderer Kennzeichenhalter geht auch nicht, da dann die Originalität weg ist.
Außerdem stehen die Maße für die Kennzeichen drin, über die sich die Zulassungsstelle hinweg gesetzt hat.