23.03.2014, 17:05
Die relevanten Passi sind 6.2.6.1, in dem die Bedingungen definiert sind, die einzuhalten sind und 6.2.6.2, in dem eine LWR gefordert wird, falls diese Bedingungen ohne nicht einzuhalten sind.
Da C5 und C6 diese Bedingungen ohne LWR einhalten, haben sie auch eine allgemeine Betriebserlaubnis ohne LWR erhalten.
Deswegen hätte der TÜVler das ruhig weglassen können, er hat schließlich auch nicht das Fehlen von Sicherheitsgurten auf den Rücksitzen beschrieben.
Klingt lustig, ist aber direkt vergleichbar.
In den genannten Anhängen wird lediglich das Messverfahren beschrieben.
Gruß
JR
Da C5 und C6 diese Bedingungen ohne LWR einhalten, haben sie auch eine allgemeine Betriebserlaubnis ohne LWR erhalten.
Deswegen hätte der TÜVler das ruhig weglassen können, er hat schließlich auch nicht das Fehlen von Sicherheitsgurten auf den Rücksitzen beschrieben.
Klingt lustig, ist aber direkt vergleichbar.
In den genannten Anhängen wird lediglich das Messverfahren beschrieben.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!