24.03.2014, 18:56
@ kadl18
Könntest du ein paar Worte zu den Begleitumständen verlieren? Wurde bei Erstzulassung die Ausnahmegenehmigung für die LWR vergessen oder exisitiert ein entsprechender Eintrag in der Zulassung Teil1?
Wie kann dir jemand eine Plakette für ein Fahrzeug verweigern, dass seit Jahren nachweislich mit TÜV-Segen zugelassen war (und nicht verändert wurde)?
Ich komm gerade nicht mit ...
edit: Die ECE-R48 ist nur die Grundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und die muss in den Papieren vermerkt sein. Wenn die fehlt, dann wird dir der Hinweis auf die ECE allein auch nicht weiter helfen, du brauchst die Eintragung der Ausnahemgenehmigung. Trotzdem sehr seltsam alles.
Könntest du ein paar Worte zu den Begleitumständen verlieren? Wurde bei Erstzulassung die Ausnahmegenehmigung für die LWR vergessen oder exisitiert ein entsprechender Eintrag in der Zulassung Teil1?
Wie kann dir jemand eine Plakette für ein Fahrzeug verweigern, dass seit Jahren nachweislich mit TÜV-Segen zugelassen war (und nicht verändert wurde)?
Ich komm gerade nicht mit ...
edit: Die ECE-R48 ist nur die Grundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und die muss in den Papieren vermerkt sein. Wenn die fehlt, dann wird dir der Hinweis auf die ECE allein auch nicht weiter helfen, du brauchst die Eintragung der Ausnahemgenehmigung. Trotzdem sehr seltsam alles.