25.03.2014, 12:27
Sorry aber hier verstehen einige den Hinweis auf die R48 total falsch.
Ich habe mich mit Dominic bei der Entwicklung der C5 Scheinwerfer mit dem Thema wochenlang intensiv auseinandergesetzt.
Wir haben TÜV Prüfer befragt, Unterlagen gewälzt und die Texte genau studiert.
Die STVZO ist das amtliche Regelwerk welches hier wichtig ist.
Dort steht sinngemäß, das alle Lichttechnischen Einrichtungen so ausgelegt sein müssen wie sie in der ECE-R48 beschrieben sind.
Damit wird also auf die ECE verwiesen und die STVZO ist legt man wieder beiseite.
Wer sich die Mühe macht und die R48 ausgiebig und aufmerksam ließt, wird feststellen, dass eine LWR pauschal an keiner Stelle vorgeschrieben wird.
Maßgebend ist die Veränderung der Leuchtweite bei verschiedenen Beladungszuständen.
Davon wird alles abhängig gemacht.
Ist die Bedingung für die Leuchtweite innerhalb der Toleranzen, ist keine LWR notwendig, ist sie ausserhalb der Toleranz, muß eine LWR vorhanden sein.
Durch verstellen der Leuchtweite liegt diese dann wieder innerhalb der vorgeschrieben Toleranzen.
Hat das Fahrzeug Halogen, ist (falls denn eine LWR notwendig ist) darf die LWR manuell erfolgen, hat es Xenon muss diese zwingend automatisch arbeiten.
Smart, Corvette und Co bleiben bei verschiedener Beladung innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen der Leuchtweite und damit brauchen sie keine LWR.
Und jetzt trennt Euch bitte mal von dem Gedanken den leider auch viele TÜV Prüfer im Kopf haben, dass eine LWR zwingen vorgeschrieben ist, unabhängig wie das Fahrzeug beschaffen ist.
Das ist schlicht falsch!
Ich habe eine C5 die TÜV konform mit Xenon Licht ohne LRW unterwegs ist.
Ich habe alles dem TÜV Rheinland vorgestellt und er hat lediglich die Zulassung der Scheinwerfer sehen wollen (Hello Xenon Module mit Prüfzeichen) und eine Scheinwerferreinigungsanlage.
Diese haben wir in den Klappscheinwerfern nachgerüstet. Teleskopdüsen die rausfahren und dann die Lichter reinigen.
Damit ist alles OK und auch eine Eintragung ist nicht erforderlich, da alles ein E Prüfzeichen hat.
Ich habe mich mit Dominic bei der Entwicklung der C5 Scheinwerfer mit dem Thema wochenlang intensiv auseinandergesetzt.
Wir haben TÜV Prüfer befragt, Unterlagen gewälzt und die Texte genau studiert.
Die STVZO ist das amtliche Regelwerk welches hier wichtig ist.
Dort steht sinngemäß, das alle Lichttechnischen Einrichtungen so ausgelegt sein müssen wie sie in der ECE-R48 beschrieben sind.
Damit wird also auf die ECE verwiesen und die STVZO ist legt man wieder beiseite.
Wer sich die Mühe macht und die R48 ausgiebig und aufmerksam ließt, wird feststellen, dass eine LWR pauschal an keiner Stelle vorgeschrieben wird.
Maßgebend ist die Veränderung der Leuchtweite bei verschiedenen Beladungszuständen.
Davon wird alles abhängig gemacht.
Ist die Bedingung für die Leuchtweite innerhalb der Toleranzen, ist keine LWR notwendig, ist sie ausserhalb der Toleranz, muß eine LWR vorhanden sein.
Durch verstellen der Leuchtweite liegt diese dann wieder innerhalb der vorgeschrieben Toleranzen.
Hat das Fahrzeug Halogen, ist (falls denn eine LWR notwendig ist) darf die LWR manuell erfolgen, hat es Xenon muss diese zwingend automatisch arbeiten.
Smart, Corvette und Co bleiben bei verschiedener Beladung innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen der Leuchtweite und damit brauchen sie keine LWR.
Und jetzt trennt Euch bitte mal von dem Gedanken den leider auch viele TÜV Prüfer im Kopf haben, dass eine LWR zwingen vorgeschrieben ist, unabhängig wie das Fahrzeug beschaffen ist.
Das ist schlicht falsch!
Ich habe eine C5 die TÜV konform mit Xenon Licht ohne LRW unterwegs ist.
Ich habe alles dem TÜV Rheinland vorgestellt und er hat lediglich die Zulassung der Scheinwerfer sehen wollen (Hello Xenon Module mit Prüfzeichen) und eine Scheinwerferreinigungsanlage.
Diese haben wir in den Klappscheinwerfern nachgerüstet. Teleskopdüsen die rausfahren und dann die Lichter reinigen.
Damit ist alles OK und auch eine Eintragung ist nicht erforderlich, da alles ein E Prüfzeichen hat.