25.03.2014, 20:41
Zitat:Original von M-G-B
Hey Christoph!
Mich fuchst nur diese scheinbar gerade jetzt aufkommende Abzockerei durch die Behörden.
Ich hab mein Auto von einem Händler rüberholen lassen und der kümmert sich bei "seinem" TÜV natürlich auch um die deutschen Papiere. Wird halt noch ein Nachtrag verfasst zur Abnahme nach §21 STVZO und dann ist auch die Zulassungsstelle zufrieden. Extra Geld kost das dann nicht für mich ........
VG
Markus
Hi Markus!
Da bist Du auf dem richtigen Weg: Für ALLES was nicht der StVZO oder ECE entspricht, muß ein Gutachten nach §21 erstellt und ggfs. z.B. für die nicht vorhandene LWR eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erstellt werden, da diese entgegen § 50 Absatz 8 eben NICHT vorhanden ist.

So habe ich heute "erfahren" müssen, daß ich nun unwissentlich seit 2 Jahren mit einem illegalen Fahrzeug unterwegs war und ich diese Ausnahegenehmigung nun dringend in meinen KFZ Papieren nachtragen lassen muss.


Ansonsten wurden bei meiner Vette im Rahmen der HU/AU "keine Mängel" festgestellt, und ich darf jetzt wieder 2 Jahre lang als freier Bürger in einem freien Land sorgenfrei unterwegs sein

Vette Grüsse
Thomas
Keep on cruising: kadl18

