02.05.2014, 17:44
Zitat:Original von JR
Für die Stadt, die es gar nicht gibt, gibt es zwei Möglichkeiten, mit Autos umzugehen, die außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsgeländes verbotswidrig geparkt werden:
- Entweder sie verzichten an dem Tag generell aufs Knöllchen schreiben oder
- sie verpassen allen Falschparkern einen Knollen.
Man hat sich dort für Variante 2 entschieden.
Eine Rechtsgrundlage, weswegen lediglich ein Oldtimer knöllchenbefreit werden sollte, ist schwierig darstellbar.
Sehe ich etwas anders! Wenn man als Stadt eine Oldtimerveranstaltung aufruft, für die der Tourismuschef der Stadt, Herr Holtkamp, auch noch Werbung in den Tageszeitungen mit Bild vor den Oldtimern macht, dann sollte man eben gerade für Oldtimer eine Ausnahme machen und ggf. mal ein Auge zudrücken.
Das ist doch genau so, als wenn du mit einer deiner alten Corvetten zu einer Oldtimerveranstaltung fährst und sollst da Eintritt bezahlen, damit die anderen sich deine Corvette anschauen können.
Grüße vom Tommy