29.05.2014, 17:29
Der Herrmann hat den Paragraphen doch mal gepostet.
Bei Fahrzeugen die per Einzelabnahme in Verkehr gesetzt wurden brauchen keine Teile das E-Zeichen zu haben ausser Scheinwerfer (und nochwas das ich grade vergessen habe).
Der Rest muss in der Funktion dem gebräuchlichen E-Zeug entsprechen.
(also es müssen Reifen sein mit Profil, Geschwindigkeit muss passen, vermutlich müssen sie auch noch rund sein aber mehr nicht)
Halte das mal deinem Prüfer unter die Nase. Kommt aber drauf an wie sportlich der das nimmt. Manche beharren ja auf ihren Ansichten bis zum äußersten, und wenn es noch so falsch ist.
Bei Fahrzeugen die per Einzelabnahme in Verkehr gesetzt wurden brauchen keine Teile das E-Zeichen zu haben ausser Scheinwerfer (und nochwas das ich grade vergessen habe).
Der Rest muss in der Funktion dem gebräuchlichen E-Zeug entsprechen.
(also es müssen Reifen sein mit Profil, Geschwindigkeit muss passen, vermutlich müssen sie auch noch rund sein aber mehr nicht)
Halte das mal deinem Prüfer unter die Nase. Kommt aber drauf an wie sportlich der das nimmt. Manche beharren ja auf ihren Ansichten bis zum äußersten, und wenn es noch so falsch ist.
gruss,
zuendler
zuendler