29.11.2014, 21:30
Zitat:Original von MiSt
Der Sinn dieser Warnlampe (nicht Kontrolllampe) ist, dass die Scheinwerfer nicht unbemerkt an sein können bei geschlossenen Schlafaugen.
D.h. die WARN-Lampe muß leuchten sobald das Licht angeschaltet ist und ausgehen sobald die Scheinwerfer komplett ausgefahren sind. Eigentlich einfach.
Bei mir fängt sie aber erst an zu leuchten sobald ich den "Headlights" Schalter betätige und sie Scheinwerfer beginnen auszufahren.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe darf auch das so nicht sein und neben dem Microschalter, der bei komplett ausgefahrenen Lichter schaltet, ist wohl auch der nicht i.O. der anzeigt das sie komplett eingefahren sind.
Komisches Forum hier. Jede kleine Ungereimtheit artet gleich richtig in Arbeit aus.
Was die ganzen Zulässigkeiten und Unzulässigkeiten von Original-Teilen an unseren Autos angeht hatten wir die Diskussion erst letztlich bezüglich der Spinner an den Rädern.
Der gesunde Menschenverstand sagt "erlaubt weil original" der TÜV sagt "nicht erlaubt weil gg. die StvZo".
Blöderweise sitzen TÜV und Zulassungstelle meist am längeren Hebel und ich würde z.B. auch wg. ner Kontrollampe keinen Anwalt einschalten.
Das Hobby soll ja Freude machen. Ärgern kann ich mich auch auf der Arbeit.