14.07.2004, 14:10
Tja, das dauert wohl noch:
Gestern Morgen traf die Caballista in Hachenburg ein.
Sofortige Kontrolle auf eventuelle Transportschäden ergab:
Der Lack ist nicht mehr so Hochglänzend, wie auf den Fotos.
Eine Stelle sieht aufgescheuert aus. An ein paar Stellen kreuselt sich der Lack.
Bei den Türdichtungen und in den inneren Kotflügeln sieht man weisse Original-Lackierung.
Im Moment wird geklährt, ob das Basisfahrzeug "Reinweis" war.
Die Motorhaube soll sich nur mit 2 Personen öffnen lassen. Im Motorraum sollen ein paar "Kleinigkeiten" Fehlen, was aber ohne weiters Instand gesetzt werden kann.
Die Reifen müssen erneuert werden. An den Spinnern fehlen die Caballista-Embleme.
Die Felgen sind OK. Hinten an der Stossstange soll ein bischen Rost sein.
Das Dach ist noch OK. Die Dichtungen an der Frontscheibe und Türen wurden aber nicht sauber Erneuert und sind auch nicht mehr Tip-Top.
Die Innenraum-Ausstattung soll "Perl-Weis/Creme-Weis" sein, aber mit wirklichen Gebrauchspuren. Die Tepiche sollen tief Verschmutzt sein, die Sitze leicht schmuddelig.
Eine totale Auffrischung (oder sogar Teil-Restauration) steht also an (aber mangelst Masse, erst in der nahen Zukunft).
TÜV-Abnahme (§21) ist möglich, aber:
Scheinwerfer müssen umgerüstet werden (das Licht soll absolut beschi.... sein) und mein geliebtes "Rotes Blinklicht" wird generell für Fahrzeuge ab 1973 nicht mehr zugelassen, also wird hier nach einer Lösung ohne "Bohren" gesucht. Eine Idee hat der dortige Werkstattmeister auch schon und muss diese vorab "nur noch" vom TÜV Absegnen lassen.
Die vorhandenen vorderen Nebelscheinwerfer (Gelb-Orange) müssen gegen europäische Gelbe ausgetauscht werden.
"Rotes 07er Kennzeichen" ist für mich als Bremer im Moment nicht möglich.
Hier der Auszug aus der empfangenen Email vom Stadtamt - Bremen -Zulassungsstelle-,
welche wirklich sehr, sehr nett ist:
Hallo Herr ......,
nach unserem Telefonat noch einmal kurz schriftlich: 07er Kennzeichen dürfen nur ausgegeben werden, wenn das Fahrzeug nachweislich 25 Jahre alt ist. Zuteilen dürfen wir die Kennzeichen, nachdem ein Eigentumsnachweis vorliegt (hier z.B. der amerikanische Titel) und wenn anzunehmen ist, dass Sie das Kennzeichen entsprechend der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nutzen. Hierzu haben wir die persönliche Zuverlässigkeit in der Form zu prüfen, dass wir ein Führungszeugnis und die Auskunft vom KBA-Flensburg anfordern. Aber, wie gesagt, erst dann, wenn das Fahrzeug 25 Jahre alt ist. Bis dahin können Sie zu jeder Zeit für Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen beantragen (längstens für 5 Tage). Dafür müssen Sie den Ausweis oder Paß und eine Versicherungskarte (früher Doppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen mitbringen.
Ich erhalte noch einen Bericht und Kostenvoranschlag aus Hachenburg, wenn das Fahrzeug auf der Hebebühne war und von Unten ebenfalls Kontrolliert wurde.
Das war es erst mal wieder (Mist, wird wohl doch Ende August, bis ich das Auto habe)!
Gruss an Alle,
STRUPPI
Gestern Morgen traf die Caballista in Hachenburg ein.
Sofortige Kontrolle auf eventuelle Transportschäden ergab:
Der Lack ist nicht mehr so Hochglänzend, wie auf den Fotos.
Eine Stelle sieht aufgescheuert aus. An ein paar Stellen kreuselt sich der Lack.
Bei den Türdichtungen und in den inneren Kotflügeln sieht man weisse Original-Lackierung.
Im Moment wird geklährt, ob das Basisfahrzeug "Reinweis" war.
Die Motorhaube soll sich nur mit 2 Personen öffnen lassen. Im Motorraum sollen ein paar "Kleinigkeiten" Fehlen, was aber ohne weiters Instand gesetzt werden kann.
Die Reifen müssen erneuert werden. An den Spinnern fehlen die Caballista-Embleme.
Die Felgen sind OK. Hinten an der Stossstange soll ein bischen Rost sein.
Das Dach ist noch OK. Die Dichtungen an der Frontscheibe und Türen wurden aber nicht sauber Erneuert und sind auch nicht mehr Tip-Top.
Die Innenraum-Ausstattung soll "Perl-Weis/Creme-Weis" sein, aber mit wirklichen Gebrauchspuren. Die Tepiche sollen tief Verschmutzt sein, die Sitze leicht schmuddelig.
Eine totale Auffrischung (oder sogar Teil-Restauration) steht also an (aber mangelst Masse, erst in der nahen Zukunft).
TÜV-Abnahme (§21) ist möglich, aber:
Scheinwerfer müssen umgerüstet werden (das Licht soll absolut beschi.... sein) und mein geliebtes "Rotes Blinklicht" wird generell für Fahrzeuge ab 1973 nicht mehr zugelassen, also wird hier nach einer Lösung ohne "Bohren" gesucht. Eine Idee hat der dortige Werkstattmeister auch schon und muss diese vorab "nur noch" vom TÜV Absegnen lassen.
Die vorhandenen vorderen Nebelscheinwerfer (Gelb-Orange) müssen gegen europäische Gelbe ausgetauscht werden.
"Rotes 07er Kennzeichen" ist für mich als Bremer im Moment nicht möglich.
Hier der Auszug aus der empfangenen Email vom Stadtamt - Bremen -Zulassungsstelle-,
welche wirklich sehr, sehr nett ist:
Hallo Herr ......,
nach unserem Telefonat noch einmal kurz schriftlich: 07er Kennzeichen dürfen nur ausgegeben werden, wenn das Fahrzeug nachweislich 25 Jahre alt ist. Zuteilen dürfen wir die Kennzeichen, nachdem ein Eigentumsnachweis vorliegt (hier z.B. der amerikanische Titel) und wenn anzunehmen ist, dass Sie das Kennzeichen entsprechend der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nutzen. Hierzu haben wir die persönliche Zuverlässigkeit in der Form zu prüfen, dass wir ein Führungszeugnis und die Auskunft vom KBA-Flensburg anfordern. Aber, wie gesagt, erst dann, wenn das Fahrzeug 25 Jahre alt ist. Bis dahin können Sie zu jeder Zeit für Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen beantragen (längstens für 5 Tage). Dafür müssen Sie den Ausweis oder Paß und eine Versicherungskarte (früher Doppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen mitbringen.
Ich erhalte noch einen Bericht und Kostenvoranschlag aus Hachenburg, wenn das Fahrzeug auf der Hebebühne war und von Unten ebenfalls Kontrolliert wurde.
Das war es erst mal wieder (Mist, wird wohl doch Ende August, bis ich das Auto habe)!
Gruss an Alle,
STRUPPI