08.01.2015, 23:20
Man kann definitiv nicht vom Verkäufer verlangen, dass er das Auto voreilig aus der Hand gibt. Aber eine erfolgte Überweisung kann vom Auftraggeber auch nicht rückgebucht werden. Somit wäre diese Zahlungsweise dem Schicken eines Schecks vorzuziehen. Dumm gelaufen ist es nur, wenn der Verkäufer angibt die Überweisung nie erhalten zu haben...
Aber genau für solche Situationen gibt's doch Agents, welche den Kauf für einen abwickeln. Oder doch selber rüber fliegen - im Vertrauen dass er das Fahrzeug nicht dem nächstbesten barzahlenden Interessenten mitgibt!
@ Dr. Seltsam - wie gehst du in solchen Fällen - zB bei deinem letzten Kauf - vor?
Aber genau für solche Situationen gibt's doch Agents, welche den Kauf für einen abwickeln. Oder doch selber rüber fliegen - im Vertrauen dass er das Fahrzeug nicht dem nächstbesten barzahlenden Interessenten mitgibt!
@ Dr. Seltsam - wie gehst du in solchen Fällen - zB bei deinem letzten Kauf - vor?