18.02.2015, 15:43
Hi Oliver,
wende dich doch mal vertrauensvoll an deinen Schilder-Spezialisten vor Ort. Wenn die Vorlauf haben, können die eigentlich fast jede Größe besorgen. Zur Not nimmst du ein Kennzeichen in 30x20cm, das gibt es standardmäßig, lässt es dir vom Schildermacher oder von einem Spengler kürzen und die Umrandung unten neu einpressen/einhämmern.
Wichtig ist ja, dass das Schild retroreflektierend weiß lackiert ist nach DIN, sonst kann die Zulassungsstelle meckern.
Was die Abmessungen 30x15 Zentimeter angeht so verstößt die gegen kein existierendes Gesetz. Den in der FZV (Anlage 4) ist nur das Größtmaß angegeben, also die maximalen Abmessungen, die nicht überschritten werden dürfen. Umgekehrt gibt es aber kein Mindestmaß, die Kennzeichen dürfen nach dem Gesetz beliebig klein werden -- vorausgesetzt, die Zeichen sind so groß wie festgelegt, man hält die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Zeichen und den Rändern ein und lässt auch den Platz für die Plaketten.
Viele Grüße, Mirko
wende dich doch mal vertrauensvoll an deinen Schilder-Spezialisten vor Ort. Wenn die Vorlauf haben, können die eigentlich fast jede Größe besorgen. Zur Not nimmst du ein Kennzeichen in 30x20cm, das gibt es standardmäßig, lässt es dir vom Schildermacher oder von einem Spengler kürzen und die Umrandung unten neu einpressen/einhämmern.
Wichtig ist ja, dass das Schild retroreflektierend weiß lackiert ist nach DIN, sonst kann die Zulassungsstelle meckern.
Was die Abmessungen 30x15 Zentimeter angeht so verstößt die gegen kein existierendes Gesetz. Den in der FZV (Anlage 4) ist nur das Größtmaß angegeben, also die maximalen Abmessungen, die nicht überschritten werden dürfen. Umgekehrt gibt es aber kein Mindestmaß, die Kennzeichen dürfen nach dem Gesetz beliebig klein werden -- vorausgesetzt, die Zeichen sind so groß wie festgelegt, man hält die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Zeichen und den Rändern ein und lässt auch den Platz für die Plaketten.
Viele Grüße, Mirko