18.02.2015, 21:22
Hi Stephan,
Bild 2 und 3 sind in jedem Fall unzulässig, der Abstand der Buchstaben ist zu gering, der zum Rand zu groß (wegen der hereinragenden Zungen) oder die Plaketten könnten nicht korrekt aufgeklebt werden. Bild 1 könnte zulässig sein.
Ich glaube ich würde versuchen, ein verkleinertes zweizeiliges (255x130mm) zu bekommen (Gutachten, Ausnahmegenehmigung) und das auf einer 300x150mm Trägerplatte im Kennzeichenhalter montieren.
Viele Grüße, Mirko
Bild 2 und 3 sind in jedem Fall unzulässig, der Abstand der Buchstaben ist zu gering, der zum Rand zu groß (wegen der hereinragenden Zungen) oder die Plaketten könnten nicht korrekt aufgeklebt werden. Bild 1 könnte zulässig sein.
Ich glaube ich würde versuchen, ein verkleinertes zweizeiliges (255x130mm) zu bekommen (Gutachten, Ausnahmegenehmigung) und das auf einer 300x150mm Trägerplatte im Kennzeichenhalter montieren.
Viele Grüße, Mirko