19.02.2015, 18:09
Hi Mike,
Damit reicht der Platz vorne für dein "langes" Schild auch dann nicht, wenn man nur einen Buchstaben und eine Ziffer hat -- man kann dann kein H-Kennzeichen und auch kein Saison-Kennzeichen bekommen, sondern muss das Auto ganz normal ganzjährig anmelden. Denn breiter geht ja wegen dem Platz nicht.
Praktisch unmöglich wird es, wenn schlicht und ergreifend keine Kombinationen mit einem Buchstaben und einer Ziffer mehr frei sind. Nur als Hinweis, davon gibt es pro Landkreis nur 230 Stück, bei größeren Landkreisen sind die also schnell mal alle vergeben, halt auch für Motorräder. Dann hast du drei Buchstaben vorne und mindestens drei Zeichen dahinter, ggf. plus Saison und H -- das macht dann das berühmte Kuchenblech, das du auf keinen Fall mehr vorne an deine C2 bekommst.
Einen Anspruch auf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen für vorne gibt es aber nicht. Da gibt's auch keinen Paragraphen, in dem sowas auch nur eventuell angedeutet würde. Und das Gesetz beschreibt dafür auch keine Ausnahmegenehmigung (anders als für hinten). Somit bist du zu 100,0 Prozent auf den guten Willen deines Sachbearbeiters und dessen Chef angewiesen, dass du für vorne ein verkleinertes zweizeiliges bekommst. Andenfalls bekommst du ein "handliches" zweizeiliges Blech im DIN-A4-Überformat (340x200)...
So viel zur Problematik. Ist also nicht nur ein Schönheitsproblem, sondern durchaus ein handfestes technisches. Auch, weil die Luft ja nunmal von unten angesaugt wird, und ein Oversize-Blech den Luftstrom schön behindert, wenn es so weit unten raus steht...
Viele Grüße, Mirko
Zitat:Original von scmike... dann will ich versuchen, das Problem zu verdeutlichen: Nimm doch mal statt Offenbach einen der vielen Landkreise, der eine Kennung mit drei statt nur zwei Buchstaben hat. Etwa "ESW", wie bei mir.
Beide Schildergrößen bekommt man i.d.R. ohne Probleme zugeteilt, muß natürlich die Ausnahmegenehmigung bezahlen (wie immer). Verstehe also die ganze Aufregung um die "Schildersache" nicht wirklich.
Wenn man nicht unbedingt etwas haben muß, das es eigentlich nicht gibt, klappt alles ohne Probleme.
Damit reicht der Platz vorne für dein "langes" Schild auch dann nicht, wenn man nur einen Buchstaben und eine Ziffer hat -- man kann dann kein H-Kennzeichen und auch kein Saison-Kennzeichen bekommen, sondern muss das Auto ganz normal ganzjährig anmelden. Denn breiter geht ja wegen dem Platz nicht.
Praktisch unmöglich wird es, wenn schlicht und ergreifend keine Kombinationen mit einem Buchstaben und einer Ziffer mehr frei sind. Nur als Hinweis, davon gibt es pro Landkreis nur 230 Stück, bei größeren Landkreisen sind die also schnell mal alle vergeben, halt auch für Motorräder. Dann hast du drei Buchstaben vorne und mindestens drei Zeichen dahinter, ggf. plus Saison und H -- das macht dann das berühmte Kuchenblech, das du auf keinen Fall mehr vorne an deine C2 bekommst.
Einen Anspruch auf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen für vorne gibt es aber nicht. Da gibt's auch keinen Paragraphen, in dem sowas auch nur eventuell angedeutet würde. Und das Gesetz beschreibt dafür auch keine Ausnahmegenehmigung (anders als für hinten). Somit bist du zu 100,0 Prozent auf den guten Willen deines Sachbearbeiters und dessen Chef angewiesen, dass du für vorne ein verkleinertes zweizeiliges bekommst. Andenfalls bekommst du ein "handliches" zweizeiliges Blech im DIN-A4-Überformat (340x200)...
So viel zur Problematik. Ist also nicht nur ein Schönheitsproblem, sondern durchaus ein handfestes technisches. Auch, weil die Luft ja nunmal von unten angesaugt wird, und ein Oversize-Blech den Luftstrom schön behindert, wenn es so weit unten raus steht...
Viele Grüße, Mirko