19.02.2015, 22:59
Zitat:Original von cooper
... dann will ich versuchen, das Problem zu verdeutlichen: Nimm doch mal statt Offenbach einen der vielen Landkreise, der eine Kennung mit drei statt nur zwei Buchstaben hat. Etwa "ESW", wie bei mir.
Damit reicht der Platz vorne für dein "langes" Schild auch dann nicht, wenn man nur einen Buchstaben und eine Ziffer hat -- man kann dann kein H-Kennzeichen und auch kein Saison-Kennzeichen bekommen, sondern muss das Auto ganz normal ganzjährig anmelden. Denn breiter geht ja wegen dem Platz nicht.
Das glaube ich so nicht, weil vorne ein einzeiliges Kennzeichen mit bis zu 42cm Breite hin paßt.
Da bekommt man auch einen Buchstaben mehr drauf als bei mir (wo die Buchstaben nicht sehr eng stehen), notfalls mit dem H in Engschrift.
Wenn Du 3 Buchstaben für den Landkreis hast UND dann noch 3 Zeichen + H für die Kennung brauchst, hast Du natürlich recht.
Mir ging es aber eigentlich darum warum man HINTEN unbedingt ein Kennzeichen in original AMI-Größe (300x150) braucht und sich damit jede Menge Probleme aufhalst, wenn das Kleinkraftradschild sogar noch kleiner ist und i.d.R. keine Probleme bei der Genehmigung macht.
Ich bin zum TÜV gefahren, die haben den vorhandenen Platz ausgemessen und die entsprechende Schildergröße aufgeschrieben. Die Zulassung hat dann genau diese Größe zugeteilt, die Gebühren kassiert und das wars.
War bis jetzt bei allen Autos so, die ich hatte und die ein 2-zeiliges Nummenschld benötigten. Problemlos.