22.02.2015, 23:48
Also auch auf die Gefahr hin hier als "leicht begriffsstutzig" eingestuft zu werden...ich verstehe den ganzen Hick-Hack um die hinteren Kennzeichen noch immer nicht.
Selbstverständlch gibt es kein Gesetz das vorschreibt daß die Zulassungstelle bei einer C2 hinten automatisch ein kleines Kennzeichen zuteilen muß.
ABER: Der normale Weg, wenn man ein von der Norm abweichendes Kennzeichen haben möchte, ist doch der daß man zum TÜV fährt und sich dort ein Gutachten machen läßt.
Mit diesem Gutachten fährt man dann zu Zulassungsstelle und i.d.R. folgt diese dann auch dem vorliegenden Gutachten. Warum sollte sie das auch nicht tun? Das Gutachten ist doch extra dafür da.
Habe das schon mindestens 5 x so gemacht und im aktuellen Fall (meine 65er C2) sieht das Gutachten so aus daß der Gutachter ein x im dem Feld macht wo steht:
"Die Anbringung eines hinteren amtl. Kennzeichens nach § bla bla ist technisch nicht möglich, jedoch kann ein hinteres amtl. Kennzeichen gemäßt § bla bla (zweizeiliges Kennzeichen mit Maximalmaß 255mm x 130mm) montiert werden. Hierzu wird die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung befürwortet."
Ein Feld darunter steht dann nochmal explizit "Die erforderlichen technischen Veränderungen sind nicht verhältnismäßig und damit unzumutbar. Hierzu wird die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung befürwortet."
Natürlich ist mir klar das "wird befürwortet" nicht gleichbedeutend ist mit "muß so sein" aber mir persönlich ist überhaupt kein Fall bekannt wo die Zulassungsstelle sich trotz eindeutigem Gutachten quer gestellt- und auf ein großes Kennzeichen bestanden hat, obwohl der TÜV eindeutig bescheinigt daß das nicht hin paßt und Veränderungen an der Kennzeichenhalterung unzumutbar sind.
Mit welcher Begründung sollte sie das auch tun? Das wäre reine Willkür desjenigen er gerade am Schalter sitzt und würde einer Beschwerde m.E. auch nicht standhalten.
Ok, wenn man einfach so zur Zulassungsstelle fährt und sagt daß man ein kleines Kennzeichen haben will weil das große nicht hin paßt oder nicht gut aussieht, kann man auch Pech haben.
Aber wer macht sowas?
Selbstverständlch gibt es kein Gesetz das vorschreibt daß die Zulassungstelle bei einer C2 hinten automatisch ein kleines Kennzeichen zuteilen muß.
ABER: Der normale Weg, wenn man ein von der Norm abweichendes Kennzeichen haben möchte, ist doch der daß man zum TÜV fährt und sich dort ein Gutachten machen läßt.
Mit diesem Gutachten fährt man dann zu Zulassungsstelle und i.d.R. folgt diese dann auch dem vorliegenden Gutachten. Warum sollte sie das auch nicht tun? Das Gutachten ist doch extra dafür da.
Habe das schon mindestens 5 x so gemacht und im aktuellen Fall (meine 65er C2) sieht das Gutachten so aus daß der Gutachter ein x im dem Feld macht wo steht:
"Die Anbringung eines hinteren amtl. Kennzeichens nach § bla bla ist technisch nicht möglich, jedoch kann ein hinteres amtl. Kennzeichen gemäßt § bla bla (zweizeiliges Kennzeichen mit Maximalmaß 255mm x 130mm) montiert werden. Hierzu wird die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung befürwortet."
Ein Feld darunter steht dann nochmal explizit "Die erforderlichen technischen Veränderungen sind nicht verhältnismäßig und damit unzumutbar. Hierzu wird die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung befürwortet."
Natürlich ist mir klar das "wird befürwortet" nicht gleichbedeutend ist mit "muß so sein" aber mir persönlich ist überhaupt kein Fall bekannt wo die Zulassungsstelle sich trotz eindeutigem Gutachten quer gestellt- und auf ein großes Kennzeichen bestanden hat, obwohl der TÜV eindeutig bescheinigt daß das nicht hin paßt und Veränderungen an der Kennzeichenhalterung unzumutbar sind.
Mit welcher Begründung sollte sie das auch tun? Das wäre reine Willkür desjenigen er gerade am Schalter sitzt und würde einer Beschwerde m.E. auch nicht standhalten.
Ok, wenn man einfach so zur Zulassungsstelle fährt und sagt daß man ein kleines Kennzeichen haben will weil das große nicht hin paßt oder nicht gut aussieht, kann man auch Pech haben.
Aber wer macht sowas?