23.02.2015, 03:38
Zitat:Original von Oeli
Ich würde eher sagen, den vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum ausnutzt, schließlich geht es um eine Kannbestimmung.
Nein, vorne nicht.
Steht auch in der von Dir zitierten Anweisung direkt drin.
Zitat:
Nachfolgende Information gilt nur für Fahrzeuge mit geringer Anbringungsstelle für Kennzeichen –hinten-
Die vordere Anbringungsstelle für Kennzeichen an Fahrzeugen ist in der Regel ausreichend, so dass für vordere Kennzeichen keine abweichenden Kennzeichengrößen von der „Norm“ gewährt werden können.
Auch Punkt 1.7 gilt nur für hinten, was ja (mit Gutachten nach §23) i.d.R. auch kein Problem ist.