23.02.2015, 05:31
Zitat:Original von cooper
Hi Mike,
das Gutachten vom TÜV dient den Behörden allenfalls als Rechtfertigung, die Ausnahme zu machen. In meinem Fall wurde die Vorführung des Autos zur Inaugenscheinnahme plus ein neues Gutachten vom hiesigen TÜV verlangt, obwohl im Fahrzeugschein bereits ein Gutachten für ein kleines Schild hinten eingetragen war (hatte der Vorvorbesitzer beantragt).
Nachdem dann der Dienststellenleiter höchstpersönlich mit Zollstock nachgemessen hatte, dass der TÜV-Sachverständige Recht hatte, bei der Gelegenheit aber deutlich machte, dass ein Umbau eventuell doch zumutbar sei und das Gutachten diesbezüglich falsch sei, bekam ich trotzdem eine neue Ausnahmegenehmigung für ein kleines Kennzeichen hinten. Natürlich kostenpflichtig. Die Kosten würden sich an den Einsparungen orientieren, die ich nun hätte, da ich nicht umbauen müsste -- er schätzte sie auf 1000 Euro, so sei das Gesetz. Aber er ließ Gnade vor Recht ergehen und berechnete mir nur 100 Euro für die neue Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, die ich ja bereits hatte.
Naja, die insgesamt 250 Euro und 6 Stunden Zeitaufwand haben sich für mich gelohnt, es ist ein absolutes Traumkennzeichen
Viele Grüße, Mirko
Genauso kenne ich das auch. Es ist eine gebührenpflichtige Ausnahme, die begründet sein muß.
Idealerweise durch ein Gutachten + die Inaugenscheinname durch die Zulassungsstelle.
Bei mir gabs da, wie gesagt, nie Probleme und die Zulassung nimmt die Gebühr gerne.
Wohlgemerkt: HINTEN!
Zitat:Original von oeli
Wo steht das? Das lese ich anders.
Die von Dir zitierten Textpassagen beziehen sich auf grundsätzlich alle Kfz, wobei von "in der Regel" geschrieben wird.
Unter 1.7 wird von einer Ausnahme von "der Regel" gesprochen, in speziellem Fall Oldtimer.
Das würde ich beides getrennt voneinander lesen.
Nein.
Zuerst geht es in dem Text darum wie ein Kennzeichen überhaupt auszusehen hat.
Danach wird gesagt daß es Ausnahmen geben KANN und das sich diese Ausnahmen NUR auf das hintere Schild beziehen.
Vorne werden KEINE Ausnahmen gewährt.
Nachfolgend werden die Ausnahmen detailiert behandelt (z.B. für Oldtimer).
Du hast aber Recht, daß das durch den Textabschnitt " ist in der Regel ausreichend" mißverständlich interpretiert werden kann.