23.02.2015, 18:31
Frank und Thomas, könnt Ihr denn nicht mal aufhören, Eure Privatfehde innerhalb der Threads zu beenden.
Macht das unter Euch per PN, im Boxring, oder bei einem Bier aus - wenn gewünscht, stelle ich mich gerne als Kneipier, Ringrichter oder Mediator zur Verfügung.
Ihr seid mMn doch beide ok, dann sollte das mit dem halbwegs Vertragen auch klappen!
Zum Thema:
Wenn ich mir den Thüringer Erlass ansehe, gibt es sehr wohl die Möglichkeit, dass bei Oldtimern vorne auch kleine Kennzeichen zugeteilt werden können.
Der von scmike zitierte Satz gilt zwar generell, beim Abschnitt zur Kennzeichnung von Oldtimern ist aber explizit dieser Satz eingefügt:
Da steht nichts davon, dass das nicht für hinten gilt. Insofern liegt Mike mMn mit seiner Schlussfolgerung falsch.
Die Frage ist eher, findet man einen Prüfer, der das ins Gutachten einträgt.
Gruß
JR
Macht das unter Euch per PN, im Boxring, oder bei einem Bier aus - wenn gewünscht, stelle ich mich gerne als Kneipier, Ringrichter oder Mediator zur Verfügung.
Ihr seid mMn doch beide ok, dann sollte das mit dem halbwegs Vertragen auch klappen!
Zum Thema:
Wenn ich mir den Thüringer Erlass ansehe, gibt es sehr wohl die Möglichkeit, dass bei Oldtimern vorne auch kleine Kennzeichen zugeteilt werden können.
Der von scmike zitierte Satz gilt zwar generell, beim Abschnitt zur Kennzeichnung von Oldtimern ist aber explizit dieser Satz eingefügt:
Zitat:Von der Ausgestaltung, insbesondere von der Größe der Kennzeichen, darf bei
Oldtimern abgewichen werden, wenn die Anpassungen am Fahrzeug dem Charakter
eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes widersprechen. Ein diesbezüglicher
nachvollziehbar begründeter Vermerk muss im Gutachten nach § 23 StVZO
enthalten sein.
Da steht nichts davon, dass das nicht für hinten gilt. Insofern liegt Mike mMn mit seiner Schlussfolgerung falsch.
Die Frage ist eher, findet man einen Prüfer, der das ins Gutachten einträgt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!