23.02.2015, 20:30
Zitat:Original von JR
Zum Thema:
Wenn ich mir den Thüringer Erlass ansehe, gibt es sehr wohl die Möglichkeit, dass bei Oldtimern vorne auch kleine Kennzeichen zugeteilt werden können.
Der von scmike zitierte Satz gilt zwar generell, beim Abschnitt zur Kennzeichnung von Oldtimern ist aber explizit dieser Satz eingefügt:
Zitat:Von der Ausgestaltung, insbesondere von der Größe der Kennzeichen, darf bei
Oldtimern abgewichen werden, wenn die Anpassungen am Fahrzeug dem Charakter
eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes widersprechen. Ein diesbezüglicher
nachvollziehbar begründeter Vermerk muss im Gutachten nach § 23 StVZO
enthalten sein.
Da steht nichts davon, dass das nicht für hinten gilt. Insofern liegt Mike mMn mit seiner Schlussfolgerung falsch.
JR
Nö, liegt er nicht, denn unter dem von Dir zitierten Oldtimer-Abschnitt steht auch:
"Für die Ausgestaltung und Anbringung historischer Kennzeichen gelten die verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie die Festlegungen nach Nummer I. dieses Erlasses"
Und in Nummer I. steht nunmal (Du ahnst es bereits):
"Für das vordere Kennzeichen ist eine Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht zu vertreten."
HIER auch ein Statement vo TÜV-SÜD dazu (letzter Abschnitt).
Nochmal: Ich bin mir bewußt daß trotzdem manchmal kleine Kennzeichen für vorne zugeteilt werden und ich freue mich ganz ehrlich für jeden der das geschafft hat!