23.02.2015, 22:35
damit ist aber was ganz anderes gemeint was weniger mit dem Fahrzeug zutun hat.
Der Zulassungsstellenleiter prüft bei Vergabe von roten Kennzeichen ob der Beantrager des Kennzeichens egal ob 06er oder 07er von seiner Person dazu geignet ist ein solches Kennzeichen zu besitzen. Der Inhalt des polizeilichen Führungszeugnis kann in einem solchen Fall ein KO-Kriterium sein.
Der Zulassungsstellenleiter prüft bei Vergabe von roten Kennzeichen ob der Beantrager des Kennzeichens egal ob 06er oder 07er von seiner Person dazu geignet ist ein solches Kennzeichen zu besitzen. Der Inhalt des polizeilichen Führungszeugnis kann in einem solchen Fall ein KO-Kriterium sein.