23.02.2015, 23:13
Sei mit nicht böse, aber das ist so irre, daß es nichtmal die Bezeichnung "Argument" verdient hat.
Mein Vorschlag zur Güte:
Du hast dem Wettbewerb "Wie interpretiere ich Verordnungen so, daß der Sinn rauskommt den ich mir wünsche" gewonnen und ich gebe mich geschlagen.
Ab sofort behaupte ich (entgegen meiner bisherigen Meinung) daß für eine Ausnahmegenehmigung für verkleinerte, vordere Kennzeichen an Oldtimern die gleichen Kriterien gelten wie für hintere.
Wenn der Heini auf der Zulassung das partout nicht einsehen will liegt ein eklatanter Fall von behördlicher Willkür, Analphabetismus oder schlichter Dummheit seinerseits vor.
Dies ist ihm oder seinem Vorgesetzten umgehend mitzuteilen. Am besten wörtlich und als Beweis ist ein Duden mitzuführen, der den Unterschied zwichen Singular und Plural zweifelsfrei erklärt.
Wenns dann immer noch nicht klappt, hilf nur noch randalieren.
Aber Spaß beiseite. Es ist nunmal fakt daß sie Zuteilung für vorne nur vom Goodwill der Zulassungsstelle abhängt und die entprechenden Verordnungen (zumindest die mir bekannten) einen Anspruch darauf nicht hergeben. Selbst wenn man sie rückwärts liest nicht!
...und damit bin ich auch raus aus diesem Thread, von dem ich jetzt selbst einsehe daß es der 1000. zum gleichen Thema ist und der trotzdem keine Klarheit schafft.
Mein Vorschlag zur Güte:
Du hast dem Wettbewerb "Wie interpretiere ich Verordnungen so, daß der Sinn rauskommt den ich mir wünsche" gewonnen und ich gebe mich geschlagen.
Ab sofort behaupte ich (entgegen meiner bisherigen Meinung) daß für eine Ausnahmegenehmigung für verkleinerte, vordere Kennzeichen an Oldtimern die gleichen Kriterien gelten wie für hintere.
Wenn der Heini auf der Zulassung das partout nicht einsehen will liegt ein eklatanter Fall von behördlicher Willkür, Analphabetismus oder schlichter Dummheit seinerseits vor.
Dies ist ihm oder seinem Vorgesetzten umgehend mitzuteilen. Am besten wörtlich und als Beweis ist ein Duden mitzuführen, der den Unterschied zwichen Singular und Plural zweifelsfrei erklärt.
Wenns dann immer noch nicht klappt, hilf nur noch randalieren.
Aber Spaß beiseite. Es ist nunmal fakt daß sie Zuteilung für vorne nur vom Goodwill der Zulassungsstelle abhängt und die entprechenden Verordnungen (zumindest die mir bekannten) einen Anspruch darauf nicht hergeben. Selbst wenn man sie rückwärts liest nicht!
...und damit bin ich auch raus aus diesem Thread, von dem ich jetzt selbst einsehe daß es der 1000. zum gleichen Thema ist und der trotzdem keine Klarheit schafft.