19.03.2015, 14:13
Kann ein Prüfer mit Sinn und Verstand das damit nicht eintragen? Er muss doch nur die Freigängigkeit etc. prüfen. Das die Felgen halten steht ja im Festigkeitsgutachten.
Schon mal einen anderen TÜV-ler gesprochen?
Ich hatte jetzt angenommen mit dem Festigkeitsgutachten klappt das.
Frank
Schon mal einen anderen TÜV-ler gesprochen?
Ich hatte jetzt angenommen mit dem Festigkeitsgutachten klappt das.
Frank