10.04.2015, 16:07
Zitat:Original von JR
Wäre hierzulande - weil nicht geeicht und amtlich geprüft - eh nicht zulässig.
Gruß
JR
Nicht richtig so, Jürgen und Mirko.
Vielfach wird ein Geschwindigkeitsverstoß dadurch festgestellt, dass Polizeibeamte in gleichbleibendem Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und ihre vom Tacho abgelesenen Wahrnehmungen ohne irgendwelche zusätzlichen Beweisdokumentationen später als Zeugen bestätigen.
Dabei ist mit folgenden - zu Toleranzabzügen führenden - Fehlerquellen zu rechnen:
Fehlerquellen im Tachometer
Eigenfehler des "justierten Tachometers"
Fehlerquellen des Fahrzeugs
Ablesefehler
Fehler durch Abstandsveränderungen
Je nachdem, zu welcher Tageszeit, unter welchen Witterungsbedingungen oder ob mit oder ohne geeichten Tacho des Polizeifahrzeugs die entsprechenden Feststellungen getroffen werden, wird den nicht gänzlich zu vermeidenden Unsicherheitsfaktoren mit einem unterschiedlich hohen Toleranzabzug zu begegnen versucht.
Bei nicht justiertem und nicht geeichten Tacho wird überwiegend ein Toleranzabzug von 20% angenommen.
Besondere tatrichterliche Feststellungen sind erforderlich, wenn das Nachfahren bei Dunkelheit geschieht.
Gruß
Edgar