11.04.2015, 13:38
Muss am Wetter liegen...
Günther, erstens meinte ich nicht Dich, zweitens bist Du ja nicht in Deutschland und drittens hat es hier in der Bundesrepublik absolut nichts mit Winterrreifenpflicht zu tun und viertens habe ich nur zum eindeutigen Verständnis den Gesetzestext kopiert.
Nochmal, wie einige meiner Vorredner schon 100% richtig erklärten, wenn die M+S Reifen nicht mehr als Winterreifen anerkannt werden, aufgrund des fehlenden Symbols, dann gelten sie als gewöhnliche Reifen und unterliegen der StVZO, § 36, in der steht:
...der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen
Wie oft denn noch? In Deutschland darf man nicht mit Reifen rumfahren, die einen niedrigeren Speedindex haben, als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, Ausnahme Winterreifen! Und? Winterreifen sind mit der
VERORDNUNG (EG) Nr. 661/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 13. Juli 2009
eben mit dem Schneeflockensymbol zu kennzeichnen, alles andere ist dann kein Winterreifen mehr. Ergo?! Darf man alle White letters nicht mehr fahren, wenn man eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von mehr als 190 Km/h hat, basta!
Ob die Verordnung geändert wird, ob es so durchgesetzt wird, etc. etc. bleibt abzuwarten, aber falls Du Dich erinnern kannst, mir wollte man die TÜV-Plakette verweigern, und das im Oktober letzten Jahres, weil ich besagte M+S montiert hab! Ich musste alles auffahren, inkl. der von Martin geposteten Bestimmungen, um TÜV zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Prüfer in zwei Jahren flexibler werden, vor allem, wenn die Schonfrist dann rum ist.
Gruß Robert
Günther, erstens meinte ich nicht Dich, zweitens bist Du ja nicht in Deutschland und drittens hat es hier in der Bundesrepublik absolut nichts mit Winterrreifenpflicht zu tun und viertens habe ich nur zum eindeutigen Verständnis den Gesetzestext kopiert.
Nochmal, wie einige meiner Vorredner schon 100% richtig erklärten, wenn die M+S Reifen nicht mehr als Winterreifen anerkannt werden, aufgrund des fehlenden Symbols, dann gelten sie als gewöhnliche Reifen und unterliegen der StVZO, § 36, in der steht:
...der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen
Wie oft denn noch? In Deutschland darf man nicht mit Reifen rumfahren, die einen niedrigeren Speedindex haben, als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, Ausnahme Winterreifen! Und? Winterreifen sind mit der
VERORDNUNG (EG) Nr. 661/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 13. Juli 2009
eben mit dem Schneeflockensymbol zu kennzeichnen, alles andere ist dann kein Winterreifen mehr. Ergo?! Darf man alle White letters nicht mehr fahren, wenn man eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von mehr als 190 Km/h hat, basta!
Ob die Verordnung geändert wird, ob es so durchgesetzt wird, etc. etc. bleibt abzuwarten, aber falls Du Dich erinnern kannst, mir wollte man die TÜV-Plakette verweigern, und das im Oktober letzten Jahres, weil ich besagte M+S montiert hab! Ich musste alles auffahren, inkl. der von Martin geposteten Bestimmungen, um TÜV zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Prüfer in zwei Jahren flexibler werden, vor allem, wenn die Schonfrist dann rum ist.
Gruß Robert
Der Schwabe, es kann nur einen geben!