14.04.2015, 21:15
Öhm Oeli...
Du weißt aber schon, dass Deine Eintragung einen Pfifferling wert ist, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt?! Und Du weißt auch, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, oder?!
Und ganz ehrlich, einen größeren Schwachsinn habe ich noch nicht in einem KFZ-Schein gesehen, wer Dir das so eingetragen hat, gehört seines Amtes enthoben
§36 definiert die Kennung der M+S Reifen nicht, sondern sagt lediglich aus, dass für diese eine Ausnahme besteht. In der EU Verordnung Nr. 661/2009 sthet, dass das M+S nicht mehr ausreicht, hatte ich aber alles schon geschrieben und steht auch so in dem ADAC Bericht.
Gruß Robert
Du weißt aber schon, dass Deine Eintragung einen Pfifferling wert ist, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt?! Und Du weißt auch, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, oder?!
Und ganz ehrlich, einen größeren Schwachsinn habe ich noch nicht in einem KFZ-Schein gesehen, wer Dir das so eingetragen hat, gehört seines Amtes enthoben
§36 definiert die Kennung der M+S Reifen nicht, sondern sagt lediglich aus, dass für diese eine Ausnahme besteht. In der EU Verordnung Nr. 661/2009 sthet, dass das M+S nicht mehr ausreicht, hatte ich aber alles schon geschrieben und steht auch so in dem ADAC Bericht.
Gruß Robert
Der Schwabe, es kann nur einen geben!