26.07.2004, 19:32
Zitat:Hab gerade ne schlechte Nachricht bekommen, Herr Geiger meinte gerade, auf meine Mako Shark ist es nicht möglich ne H-Zulassung zu bekommen.
Das haben Dir doch einige schon eingangs gesagt. Das H-Kennzeichen ist dafür da, erhaltenswürdige Originalfahrzeuge zu bewegen. Dazu gehören natürlich auch in der damaligen Zeit umgebaute Fahrzeuge wie Rennwagen, Hot Rods oder andere Umbauten.
Da dieser Umstand aber oft sehr schwer nachgewiesen werden kann, kommt es eben oft zur Verweigerung des H-Kennzeichens.
Bei Dir liegt der Fall anscheinend klar auf der Hand: Das Auto wurde eben nicht während seiner Produktionszeit umgestrickt, sondern viel später, da irgendwer mal geschrieben hat, daß es das Umbaukit erst in den 80ern gab.
Allerdings stellt sich für mich auch die Frage, wie Karlchen Geiger dann die H-Zulassung für seine aufgebrezelte "YellowMellow"-C1 durchgeboxt hat.
Zitat:Nicht aufgeben.
Evtl. kennt ja jemand den Besitzer von diesem Umbau. Da stimmen die Lampen gar nicht und das Ding hat auch ein H:
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die eventuell auch die eben gestellte Frage nach Geigers gelber C1 beantwortet. Ganz einfach- das Auto hatte vor dem Umbau schon das H !
Gruß Ecki