03.08.2004, 12:16
Hallo zusammen,
bei der Zulassung meiner 72er hat die Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung für die hinteren roten Blinker sowie grüne Warnblinklichtkontrollleuchte gefordert.
Bis 1970 ist diese ja nicht nötig.
Das Regierungspräsidium zeigt sich etwas zurückhaltend bei der Erteilung.
Ich habe keine Ambitionen, die hintere Beleuchtung umzurüsten.
Gibt es irgendwelche Argumente oder Dokumente, um die Damen und Herren zu überzeugen?
Immerhin habe ich die kleinen Kennzeichen (vorne etwas größer) bekommen.
Danke im voraus!
bei der Zulassung meiner 72er hat die Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung für die hinteren roten Blinker sowie grüne Warnblinklichtkontrollleuchte gefordert.
Bis 1970 ist diese ja nicht nötig.
Das Regierungspräsidium zeigt sich etwas zurückhaltend bei der Erteilung.
Ich habe keine Ambitionen, die hintere Beleuchtung umzurüsten.
Gibt es irgendwelche Argumente oder Dokumente, um die Damen und Herren zu überzeugen?
Immerhin habe ich die kleinen Kennzeichen (vorne etwas größer) bekommen.
Danke im voraus!
Viele Grüße
Andreas
Andreas