09.07.2015, 13:25
Hallo,
mal abseits vom Felgenthema, mich wundert, dass für die Wiederzulassung vom Fahrzeug eine Vollabnahme nach §21 nötig sein soll?
Sind denn noch (deutsche!) Papiere zum Fahrzeug vorhanden?
Dann sollte auch nach mehr als 7 Jahren Stillegung eine ganz normale HU reichen, um das Fahrzug wieder zuzulassen.
Hat mir meine Zulassungstelle erst kürzlich schriftlich bestätigt.
Kann natürlich sein, dass dies bei einigen Zulassungstellen noch anders gehandhabt wird, da wird oft Leuten eine Vollabnahme aufdrängt, obwohl dies garnicht nötig wäre.
Notfalls also einfach mit nem Satz Serienfelgen erstmal die ganz normale HU machen, das Fahrzeug zulassen und das Felgenthema separat angehen.
Die Felgen müssten doch eine KBA-Nummer eingegossen haben, lässt sich darüber beim Kraftfahrbundesamt nichts finden?
Viele Grüße,
Jörg
mal abseits vom Felgenthema, mich wundert, dass für die Wiederzulassung vom Fahrzeug eine Vollabnahme nach §21 nötig sein soll?
Sind denn noch (deutsche!) Papiere zum Fahrzeug vorhanden?
Dann sollte auch nach mehr als 7 Jahren Stillegung eine ganz normale HU reichen, um das Fahrzug wieder zuzulassen.
Hat mir meine Zulassungstelle erst kürzlich schriftlich bestätigt.
Kann natürlich sein, dass dies bei einigen Zulassungstellen noch anders gehandhabt wird, da wird oft Leuten eine Vollabnahme aufdrängt, obwohl dies garnicht nötig wäre.
Notfalls also einfach mit nem Satz Serienfelgen erstmal die ganz normale HU machen, das Fahrzeug zulassen und das Felgenthema separat angehen.
Die Felgen müssten doch eine KBA-Nummer eingegossen haben, lässt sich darüber beim Kraftfahrbundesamt nichts finden?
Viele Grüße,
Jörg