04.08.2015, 16:25
Hallo Andreas,
ich bin der Auffassung, die müssen gar nicht eingetragen werden. Die Festigkeit der Räder wurde im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs nachgewiesen. Ein Datenblatt sollte ausreichen für einen anerkannten amtlichen Sachverständigen (im Westen TÜV, im Osten DEKRA). Ich denke, die Typengenehmigung gilt für alle C5en, also auch für die Z06.
Auf der C6 Grand Sport habe ich im Winter auch OEM Räder der C6 gefahren, die mußten auch nicht eingetragen werden. Streng genommen, dürfte man mMn OEM Räder gar nicht per Einzelabnahme eintragen, da dies nur für "Einzelstücke" mit entsprechendem Prüfzeugnis gilt.
Gruß
Edgar
ich bin der Auffassung, die müssen gar nicht eingetragen werden. Die Festigkeit der Räder wurde im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs nachgewiesen. Ein Datenblatt sollte ausreichen für einen anerkannten amtlichen Sachverständigen (im Westen TÜV, im Osten DEKRA). Ich denke, die Typengenehmigung gilt für alle C5en, also auch für die Z06.
Auf der C6 Grand Sport habe ich im Winter auch OEM Räder der C6 gefahren, die mußten auch nicht eingetragen werden. Streng genommen, dürfte man mMn OEM Räder gar nicht per Einzelabnahme eintragen, da dies nur für "Einzelstücke" mit entsprechendem Prüfzeugnis gilt.
Gruß
Edgar