17.08.2015, 18:13
Hallo Jürgen,
welche Eintragungen und Ausnahmegenehmigungen stehen jetzt GENAU im neuen Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung I)?
Sind die roten Sidemarker hinten darin aufgeführt?
Was stört ihn an den originalen Blinkern genau und was steht darüber im Fahrzeugschein?
Was im alten Brief steht, darf den Prüfer nicht interessieren, das Dokument ist ja mittlerweile ungültig, weil durch ZB I und ZB II ersetzt.
Für das H-Kennzeichen muss garnichts rückgebaut werden, alle beleuchtungstechnischen Änderungen, welche für die Erlangung der Betriebserlaubnis per Einzelabnahme in Deutschland 1990 hätten erfolgen müssen, waren ja auch bereits 1990 durch die StVZO gefordert, sind also historisch korrekt.
Oranges Standlicht in den Blinkern vorn hätte 1990 nicht akzeptiert werden dürfen und heute immer noch nicht.
Rote Sidemarker hinten wurden für die Einzelabnahme 1990 meist stillgelegt und dürften heute eigentlich auch nicht akzeptiert werden.
Viele Grüße,
Jörg
welche Eintragungen und Ausnahmegenehmigungen stehen jetzt GENAU im neuen Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung I)?
Sind die roten Sidemarker hinten darin aufgeführt?
Was stört ihn an den originalen Blinkern genau und was steht darüber im Fahrzeugschein?
Was im alten Brief steht, darf den Prüfer nicht interessieren, das Dokument ist ja mittlerweile ungültig, weil durch ZB I und ZB II ersetzt.
Für das H-Kennzeichen muss garnichts rückgebaut werden, alle beleuchtungstechnischen Änderungen, welche für die Erlangung der Betriebserlaubnis per Einzelabnahme in Deutschland 1990 hätten erfolgen müssen, waren ja auch bereits 1990 durch die StVZO gefordert, sind also historisch korrekt.
Oranges Standlicht in den Blinkern vorn hätte 1990 nicht akzeptiert werden dürfen und heute immer noch nicht.
Rote Sidemarker hinten wurden für die Einzelabnahme 1990 meist stillgelegt und dürften heute eigentlich auch nicht akzeptiert werden.
Viele Grüße,
Jörg