21.08.2015, 03:49
Hi Oliver,
sowohl Auspuff wie auch (offener) Luftfilter müssen eingetragen werden. Felgen mit abweichenden Dimensionen sowieso. Da viele TÜV-Prüfer das Original nicht von Zubehör unterscheiden können, sind diverse illegale Umbauten unterwegs -- das schützt aber z.B. nicht davor, nach einem fremd verschuldeten Unfall auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil der Gutachter der gegnerischen Versicherung spielend leicht feststellt, dass das Auto gar nicht hätte auf der Straße sein dürfen.
Viele Grüße, Mirko
sowohl Auspuff wie auch (offener) Luftfilter müssen eingetragen werden. Felgen mit abweichenden Dimensionen sowieso. Da viele TÜV-Prüfer das Original nicht von Zubehör unterscheiden können, sind diverse illegale Umbauten unterwegs -- das schützt aber z.B. nicht davor, nach einem fremd verschuldeten Unfall auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil der Gutachter der gegnerischen Versicherung spielend leicht feststellt, dass das Auto gar nicht hätte auf der Straße sein dürfen.
Viele Grüße, Mirko