28.08.2015, 19:01
Hallo Chris,
stell das Fahrzeug auf eine ebene Fläche und miss die waagerechte Distanz von der Innenkante des Radauschnittes am Kotflügel vorn und hinten zum Beginn der Profilblöcke des jeweiligen Reifens.
Zieh noch 5 mm Sicherheitsabstand ab, dann hast du zumindest den theoretischen Wert, welche Breite die Distanzscheiben haben dürfen, damit die Reifen noch ordnungsgemäß abgedeckt sind und beim Einfedern nichts am Kotflügel schleift.
Neben der Reifenabdeckung wird bei Spurplatten mit Gutachten oft die Mindest-Einpresstiefe erwähnt, bis zur der eine Eintragung möglich ist.
Die Spurweite darf eigentlich nur maximal 2% pro Achse erhöht werden (Spurweite der 1991er C4: vorn 1514mm, hinten 1534mm) also ca. 30mm (15mm pro Seite).
Bei Werten darüber hinaus kann es bei der Eintragung auf eine umständliche Einzelabnahme hinaus laufen.
Viele hier haben aber hinten 25mm pro Seite (also 50mm pro Achse) und mehr verbaut, wie das dann mit der TÜV-Eintragung läuft, weiß ich leider nicht.
Viele Grüße,
Jörg
stell das Fahrzeug auf eine ebene Fläche und miss die waagerechte Distanz von der Innenkante des Radauschnittes am Kotflügel vorn und hinten zum Beginn der Profilblöcke des jeweiligen Reifens.
Zieh noch 5 mm Sicherheitsabstand ab, dann hast du zumindest den theoretischen Wert, welche Breite die Distanzscheiben haben dürfen, damit die Reifen noch ordnungsgemäß abgedeckt sind und beim Einfedern nichts am Kotflügel schleift.
Neben der Reifenabdeckung wird bei Spurplatten mit Gutachten oft die Mindest-Einpresstiefe erwähnt, bis zur der eine Eintragung möglich ist.
Die Spurweite darf eigentlich nur maximal 2% pro Achse erhöht werden (Spurweite der 1991er C4: vorn 1514mm, hinten 1534mm) also ca. 30mm (15mm pro Seite).
Bei Werten darüber hinaus kann es bei der Eintragung auf eine umständliche Einzelabnahme hinaus laufen.
Viele hier haben aber hinten 25mm pro Seite (also 50mm pro Achse) und mehr verbaut, wie das dann mit der TÜV-Eintragung läuft, weiß ich leider nicht.
Viele Grüße,
Jörg