08.09.2015, 21:19
Das mit der Illegalität ist schnell erklärt:
Seit etwa 50 Jahren sind alle aus dem Kurbelgehäuse entweichenden Gase und Dämpfe wieder der Verbrennung zuzuführen. Ein Entweichen von Gasen und Öl über die Kurbelgehäuseentlüftung ins Freie ist durch ein geschlossenes System zu unterbinden!
Das bedeutet schlicht, dass auch kein Öldampf oder Öl-Wasserschaum ins Freie entweichen darf. Selbst im Falle einer defekten Zylinderkopfdichtung! Da dies hier aber offensichtlich der Fall ist, ist in der Regel von einer nicht erlaubten Änderung des Kurbelgehäuseentlüftungssystem auszugehen (offenes System !). Andernfalls müsste das gesamte Ansaugsystem so sehr mit dem Schaum gefüllt sein, dass es aus einem bereits "gefluteten" Luftfilter herausläuft.
Gruß
Wutzer
Seit etwa 50 Jahren sind alle aus dem Kurbelgehäuse entweichenden Gase und Dämpfe wieder der Verbrennung zuzuführen. Ein Entweichen von Gasen und Öl über die Kurbelgehäuseentlüftung ins Freie ist durch ein geschlossenes System zu unterbinden!
Das bedeutet schlicht, dass auch kein Öldampf oder Öl-Wasserschaum ins Freie entweichen darf. Selbst im Falle einer defekten Zylinderkopfdichtung! Da dies hier aber offensichtlich der Fall ist, ist in der Regel von einer nicht erlaubten Änderung des Kurbelgehäuseentlüftungssystem auszugehen (offenes System !). Andernfalls müsste das gesamte Ansaugsystem so sehr mit dem Schaum gefüllt sein, dass es aus einem bereits "gefluteten" Luftfilter herausläuft.
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !