12.10.2015, 18:54
Benny83 schreibt:
<<...ebenso wenig wie mit einem ungesiegelten Kennzeichen zu fahren. Das dürfte unter Urkundenfälschung fallen.>>
Die Fahrt mit einem ungesiegelten Kennzeichen ist keine Urkundenfälschung, sondern Kennzeichenmissbrauch im Sinne des § 22 StVG. Ein Kennzeichen ohne Siegel ist nämlich keine Urkunde...
Viele nette, vette Grüße
Peter
<<...ebenso wenig wie mit einem ungesiegelten Kennzeichen zu fahren. Das dürfte unter Urkundenfälschung fallen.>>
Die Fahrt mit einem ungesiegelten Kennzeichen ist keine Urkundenfälschung, sondern Kennzeichenmissbrauch im Sinne des § 22 StVG. Ein Kennzeichen ohne Siegel ist nämlich keine Urkunde...
Viele nette, vette Grüße
Peter