12.10.2015, 19:20
Hallo nochmal,
jetzt wird's im Eifer des Gefechts aber doch etwas verwirrend:
Tom V schreibt:
<>
aber weiter oben schreibt er:
<
Ein ungesiegeltes (!!) Kennzeichen, zumindest vorne, fahren falls das bisherige tatsächlich unwiederbringlich eingezogen wird.....>>
Ich verstehe nicht, wie man ein Kennzeichen, welches "unwiederbringlich eingezogen" wurde, "abgewinkelt und montagebereit" mitführen kann...? Oder was meintest du mit den beiden Beiträgen genau, Thomas?
Zum ungesiegelten Kennzeichen siehe meinen Beitrag weiter oben. Erspart mir bitte eine weitere juristische Vertiefung des Themas in Richtung "Zusammengesetzte Urkunde". Das wird mir dann zu anstrengend, hihi... Ich denke, der Fall ist klar und Peter wird das schon schaffen... ;-)
Viele nette, vette Grüße
Peter
jetzt wird's im Eifer des Gefechts aber doch etwas verwirrend:
Tom V schreibt:
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aber weiter oben schreibt er:
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Ich verstehe nicht, wie man ein Kennzeichen, welches "unwiederbringlich eingezogen" wurde, "abgewinkelt und montagebereit" mitführen kann...? Oder was meintest du mit den beiden Beiträgen genau, Thomas?
Zum ungesiegelten Kennzeichen siehe meinen Beitrag weiter oben. Erspart mir bitte eine weitere juristische Vertiefung des Themas in Richtung "Zusammengesetzte Urkunde". Das wird mir dann zu anstrengend, hihi... Ich denke, der Fall ist klar und Peter wird das schon schaffen... ;-)
Viele nette, vette Grüße
Peter