13.10.2015, 14:10
also wenn unsere Fahrzeuge im Ausland eingezogen werden, weil die nur kleine genehmigte Kennzeichen haben......
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dann sollten wir gleiches Recht anwenden:
Ich freue mich schon auf die Versteigerung der vielen schweizer Fahrzeuge (besonders der Vetten), die nach den Treffen in Deutschland von den Behörden beschlagnahmt werden. Schließlich sind die ja alle mit einem kleinen und nicht EU-passenden Kennzeichen unterwegs! Und es sind sogar "richtige" Ausländer, nicht nur EU-Bürger!
Werner
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dann sollten wir gleiches Recht anwenden:
Ich freue mich schon auf die Versteigerung der vielen schweizer Fahrzeuge (besonders der Vetten), die nach den Treffen in Deutschland von den Behörden beschlagnahmt werden. Schließlich sind die ja alle mit einem kleinen und nicht EU-passenden Kennzeichen unterwegs! Und es sind sogar "richtige" Ausländer, nicht nur EU-Bürger!


