14.10.2015, 19:09
Eine Ausnahmegenehmigung für Kennzeichengrößen ist auf jeweiligen Zulassungsbezirk beschränkt, mehr nicht. Das bezieht sich nicht auf die Nutzung im In- oder Ausland!
Gruß
Matthias
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin