14.10.2015, 21:41
Zitat:Original von turbodidi... na dann hab ich ja echtes Glück gehabt, bei einer außerordentlich mächtigen Zulassungsstelle gewesen zu sein, die weltweit gültige verkleinerte zweizeilige Kennzeichen zuteilt. Denn so einen Passus gibt es in meiner Ausnahmegenehmigung nicht. Auch nicht in der des Erstbesitzers aus Altötting...
Auslandfahrten sind somit ausgeschlossen.In den erteilten Ausnahmegenemigung wird diese Klausel vermerkt
Viele Grüße, Mirko