17.08.2004, 01:14
hallo Jochen,
6 Bremsleuchten sind nicht erlaubt.
Nach StVZO sind 2 Bremsleuchten vorgeschrieben (Mindesthöhe 350mm Maximalhöhe 1500mm).
Zusätzlich erlaubt sind entweder 2 hochgesetzte Bremsleuchten (Mindesthöhe 1m und möglichst weit auseinander) ODER eine in der Mitte. Diese muß höher liegen als die beiden vorgeschriebenen.
Die beiden äußeren Bremsleuchten der C5 gelten als eine Leuchte (Doppelleuchte).
Nach EG-Richtlinie ist die dritte Bremsleuchte vorgeschrieben (Mindesthöhe: max. 150mm unterhalb der Heckscheibe)
hier noch ein Urteil zu der Sache:
P.S.
Die dritte Bremsleuchte als Nebelschlußleuchte zu verwenden ist auch nicht zulässig. Die Bremsleuchte hat eine Helligkeit von 25 bis 80cd, eine Nebelschlußleuchte hat 150 bis 300cd, ist also wesentlich heller.
6 Bremsleuchten sind nicht erlaubt.
Nach StVZO sind 2 Bremsleuchten vorgeschrieben (Mindesthöhe 350mm Maximalhöhe 1500mm).
Zusätzlich erlaubt sind entweder 2 hochgesetzte Bremsleuchten (Mindesthöhe 1m und möglichst weit auseinander) ODER eine in der Mitte. Diese muß höher liegen als die beiden vorgeschriebenen.
Die beiden äußeren Bremsleuchten der C5 gelten als eine Leuchte (Doppelleuchte).
Nach EG-Richtlinie ist die dritte Bremsleuchte vorgeschrieben (Mindesthöhe: max. 150mm unterhalb der Heckscheibe)
hier noch ein Urteil zu der Sache:
Zitat:Nebelschlußleuchten als Bremsleuchten. OLG Düsseldorf, 1. Sen für Bußgeldsachen,
Beschl v. 24. 4. 1991, 5 Ss (OWi) 149/91 – (OWi) 149/91 I, VerkMitt 1991 Nr
85: Das Zuschalten der Nebelschlußleuchten zu den Bremsleuchten eines Kfz in
der Weise, daß bei Betätigung des Bremspedals Brems- u Nebelschlußleuchten
gleichzeitig aufleuchten, führt zum Erlöschen der BE u damit der Zul des Fz zum
öffentlichen Verkehr. (1992)
P.S.
Die dritte Bremsleuchte als Nebelschlußleuchte zu verwenden ist auch nicht zulässig. Die Bremsleuchte hat eine Helligkeit von 25 bis 80cd, eine Nebelschlußleuchte hat 150 bis 300cd, ist also wesentlich heller.