17.08.2004, 13:12
@Wilfried:
Im Prinzip schon, allerdings steht im Versicherungsvertrag ohnehin immer so etwas wie z.B.: "Der Fahrzeughalter verplichtet sich, dass das Fahrzeug sich beim Bewegen im Straßenverkehr in einem technisch unbedenklichen Zustand befindet"
... das beinhaltet schon eine Verkehrssicherheit nach TÜV-Richtlinien... trotzdem ein guter Gedanke...
Stefan
Im Prinzip schon, allerdings steht im Versicherungsvertrag ohnehin immer so etwas wie z.B.: "Der Fahrzeughalter verplichtet sich, dass das Fahrzeug sich beim Bewegen im Straßenverkehr in einem technisch unbedenklichen Zustand befindet"
... das beinhaltet schon eine Verkehrssicherheit nach TÜV-Richtlinien... trotzdem ein guter Gedanke...
Stefan