24.11.2015, 16:21
Meine '56 C1 hatte eine Servolenkung, Scheibenbremsen vorne, rote Blinker hinten und keine extra Katzenaugen und bekam problemlos eine H-Zulassung.
Soweit ich weiß gilt: Alle Sonderausstattungen, die innerhalb von 10 Jahren nach Zulassung bestellt werden konnten, sind auch im nachträglichen Einbau erlaubt und dürften keine Schwierigkeiten machen - bei einem Oldtimer erfahrenen TÜV-Menschen.
Ob dir das Klagen viel bringt, bezweifle ich auch - mir hat Klagen noch nie etwas gebracht, da spiel ich lieber an der Börse.
Soweit ich weiß gilt: Alle Sonderausstattungen, die innerhalb von 10 Jahren nach Zulassung bestellt werden konnten, sind auch im nachträglichen Einbau erlaubt und dürften keine Schwierigkeiten machen - bei einem Oldtimer erfahrenen TÜV-Menschen.
Ob dir das Klagen viel bringt, bezweifle ich auch - mir hat Klagen noch nie etwas gebracht, da spiel ich lieber an der Börse.