08.12.2015, 21:12
Mir erschließt sich das Motiv des Händlers zum Verbergen eines vermuteten bereits vorhandenen Schadens im Zusammenhang seiner Gewährleistungspflicht irgendwie nicht.
Wenn demnächst die Steuerkette überspringen sollte, steht der Kunde doch sowieso wieder beim Händler auf der Matte???
Wenn demnächst die Steuerkette überspringen sollte, steht der Kunde doch sowieso wieder beim Händler auf der Matte???
Gruß Alex