23.12.2015, 09:59
Ihr müsst einfach unterscheiden.... "sind spitze im Schnee"... oder "sind Spitze auf schneebedeckter Strasse"...
Da müsste es heissen: "sind spitze auf schneebdeckter Strasse".... aber auch dies ist ein Witz.
Edgar, ich schreibe nicht von schneebdeckten Strassen in Skigebieten, die extra für die Touristen geräumt werden.
Ich schreibe von tagtäglichen winterlichen Strassenverhältnissen. Wenn Du morgens um 5 Uhr losfahren müsstest, kein Winterdienst weit und breit, der Schnee wurde nicht geräumt, es liegt 50cm Schnee auf der Strasse, da kommt auch ein Ferrari nicht durch, geschweige denn eine Corvette, oder umgekehrt.
Wenn der Räumungsdienst durch ist und eine gepresste Schicht Schnee auf der Strasse liegt und es wurde frisch Salz gesterut (iiihhhhh), kann es, wie Du schreibst, durchwegs sein, dass man sich mit der Corvette, fortbewegen kann.
Beim RAM habe ich ja noch den Vorteil, Schneeketten montieren zu können. Dies wird an vielen Strassenabschnitten in den Alpen vorgeschrieben *. Da möchte ich Dich dann mit Deiner Corvette sehen.
Es geht auch immer wieder um die Disskusion, ob bei einem 4 x 4 Fahrzeug Winterreifen aufgezogen werden sollen oder ob das FZ mit den sogenannten AT Reifen bewegt werden kann.
Klar kann man ein nicht dem Winter entsprechendes FZ auch auf schneebedeckter Strasse bewegen, aber was sagt in einem Schadenfall die Versicherung dazu?
Bergauf geht es fast immer irgendwie, nur muss man auch wieder runter.
Da ich in den Schweizer Bergen aufgewachsen bin, fahre ich entsprechend ausgerüstete und den Verhältnissen entsprechende Fahrzeuge. Schliesslich fahre ich mit dem RAM auch nicht auf dm NBR herum.
Es geht mir kein keinster Weise darum, Dich zu belehren Edgar, es geht mir nur draum, dem TE, enstprechende Tipps zu geben, so wie Du auch.
Der eine hat diese ErFAHRUNG gemacht, der andere hat eine andere ErFahrung gemacht.
Was noch dazukommt, ist, dass bei uns die Kantone seit 2013 beginnen zu sparen. ==> eingeschränkter Winterdienst
[SIZE=16]*Wenn eine Strecke trotz angepasster Fahrweise bis hin zu Schritttempo und mit Winterpneus nicht mehr sicher oder gar nicht mehr befahren werden kann, kann ein Kettenobligatorium signalisiert werden. Dieses kann mit der entsprechenden Zusatztafel auch nur für eine be-stimmte Kategorie von Motorfahrzeugen erlassen werden. Am Ende der kritischen Strecke wird das Signal „Ende Kettenobligatorium“ aufgestellt. Diese Möglichkeit einer Verkehrsanordnung entbindet die Fahrzeugführer nicht von der Pflicht, in kritischen Situationen bereits vorher Ketten zu montieren.Gestützt auf die Bundesgesetzgebung können sowohl die Strasseninspektorate als auch die Kantonspolizei den Entscheid fällen, ein Kettenobligatorium zu signalisieren bzw. aufzuheben. Entscheidet das Strasseninspektorat, informiert es die zuständige Regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei. Diese leitet die Meldung an Viasuisse zur Veröffentlichung weiter.Da ein Kettenobligatorium weniger lang als 60 Tage signalisiert bleibt, muss es nicht verfügt werden (Art. 107 Abs. 2 SSV).[/SIZE]
Da müsste es heissen: "sind spitze auf schneebdeckter Strasse".... aber auch dies ist ein Witz.
Edgar, ich schreibe nicht von schneebdeckten Strassen in Skigebieten, die extra für die Touristen geräumt werden.
Ich schreibe von tagtäglichen winterlichen Strassenverhältnissen. Wenn Du morgens um 5 Uhr losfahren müsstest, kein Winterdienst weit und breit, der Schnee wurde nicht geräumt, es liegt 50cm Schnee auf der Strasse, da kommt auch ein Ferrari nicht durch, geschweige denn eine Corvette, oder umgekehrt.
Wenn der Räumungsdienst durch ist und eine gepresste Schicht Schnee auf der Strasse liegt und es wurde frisch Salz gesterut (iiihhhhh), kann es, wie Du schreibst, durchwegs sein, dass man sich mit der Corvette, fortbewegen kann.
Beim RAM habe ich ja noch den Vorteil, Schneeketten montieren zu können. Dies wird an vielen Strassenabschnitten in den Alpen vorgeschrieben *. Da möchte ich Dich dann mit Deiner Corvette sehen.
Es geht auch immer wieder um die Disskusion, ob bei einem 4 x 4 Fahrzeug Winterreifen aufgezogen werden sollen oder ob das FZ mit den sogenannten AT Reifen bewegt werden kann.
Klar kann man ein nicht dem Winter entsprechendes FZ auch auf schneebedeckter Strasse bewegen, aber was sagt in einem Schadenfall die Versicherung dazu?
Bergauf geht es fast immer irgendwie, nur muss man auch wieder runter.
Da ich in den Schweizer Bergen aufgewachsen bin, fahre ich entsprechend ausgerüstete und den Verhältnissen entsprechende Fahrzeuge. Schliesslich fahre ich mit dem RAM auch nicht auf dm NBR herum.
Es geht mir kein keinster Weise darum, Dich zu belehren Edgar, es geht mir nur draum, dem TE, enstprechende Tipps zu geben, so wie Du auch.
Der eine hat diese ErFAHRUNG gemacht, der andere hat eine andere ErFahrung gemacht.
Was noch dazukommt, ist, dass bei uns die Kantone seit 2013 beginnen zu sparen. ==> eingeschränkter Winterdienst
[SIZE=16]*Wenn eine Strecke trotz angepasster Fahrweise bis hin zu Schritttempo und mit Winterpneus nicht mehr sicher oder gar nicht mehr befahren werden kann, kann ein Kettenobligatorium signalisiert werden. Dieses kann mit der entsprechenden Zusatztafel auch nur für eine be-stimmte Kategorie von Motorfahrzeugen erlassen werden. Am Ende der kritischen Strecke wird das Signal „Ende Kettenobligatorium“ aufgestellt. Diese Möglichkeit einer Verkehrsanordnung entbindet die Fahrzeugführer nicht von der Pflicht, in kritischen Situationen bereits vorher Ketten zu montieren.Gestützt auf die Bundesgesetzgebung können sowohl die Strasseninspektorate als auch die Kantonspolizei den Entscheid fällen, ein Kettenobligatorium zu signalisieren bzw. aufzuheben. Entscheidet das Strasseninspektorat, informiert es die zuständige Regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei. Diese leitet die Meldung an Viasuisse zur Veröffentlichung weiter.Da ein Kettenobligatorium weniger lang als 60 Tage signalisiert bleibt, muss es nicht verfügt werden (Art. 107 Abs. 2 SSV).[/SIZE]
RAM 2014 Laramie 5.7 / Corvette C6 GS 2011 6.2 / Mustang GT 5.0 / KTM 1290 Super Adventure / Afrika TwIn 750