22.08.2004, 17:47
@ Black Fighter
in Deinen Papieren steht wahrscheinlich drin, dass die Prüfung der Gurte nach 77/541/EWG nicht nachgewiesen ist und deshalb eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Die Gurte müssen drin sein, und anschallen musst Du Dich auch.
in Deinen Papieren steht wahrscheinlich drin, dass die Prüfung der Gurte nach 77/541/EWG nicht nachgewiesen ist und deshalb eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Die Gurte müssen drin sein, und anschallen musst Du Dich auch.