23.08.2004, 13:37
@Black Fighter:
Egal was wo steht, wenn Sicherheitsgurte eingebaut sind besteht Anschnallpflicht!
DIESES IST GESETZ
Möchtest Du Dich nicht Anschnallen und es sind bei Deinem Fahrzeug keine Gurte Vorgeschrieben, so musst Du diese Ausbauen und dann die vorhandenen "Einbaumöglichkeit" entfehrnen. Der Wiedereinbau muss danach unmöglich sein.
Wird nach einem Unfall nachgewiesen, das Du Gurte hattest oder das eine Einbaumöglichkeit vorhanden war oder ist, verlischt der Versicherungsschutz, Du begehst eine OW, bekommst eine Anzeige und PUNKTE!
Ich kenne diese Situation von meinem "alten" AMI-Wohnmobil:
Im Wohnbereich: Keine Gurte Eingetragen, keine Gurte vorhanden, aber die Einbaulaschen waren noch vorhanden.
Also habe ich mich um die Gesetzeslage gekümmert und siehe da:
Wie schon hier geschrieben!
Grüsse von OSC-Canibalisten STRUPPI
Egal was wo steht, wenn Sicherheitsgurte eingebaut sind besteht Anschnallpflicht!
DIESES IST GESETZ
Möchtest Du Dich nicht Anschnallen und es sind bei Deinem Fahrzeug keine Gurte Vorgeschrieben, so musst Du diese Ausbauen und dann die vorhandenen "Einbaumöglichkeit" entfehrnen. Der Wiedereinbau muss danach unmöglich sein.
Wird nach einem Unfall nachgewiesen, das Du Gurte hattest oder das eine Einbaumöglichkeit vorhanden war oder ist, verlischt der Versicherungsschutz, Du begehst eine OW, bekommst eine Anzeige und PUNKTE!
Ich kenne diese Situation von meinem "alten" AMI-Wohnmobil:
Im Wohnbereich: Keine Gurte Eingetragen, keine Gurte vorhanden, aber die Einbaulaschen waren noch vorhanden.
Also habe ich mich um die Gesetzeslage gekümmert und siehe da:
Wie schon hier geschrieben!
Grüsse von OSC-Canibalisten STRUPPI