05.03.2016, 19:11
Hallo Uwe,
meines Erachtens ruht bei Abmeldung der laufende Versicherungsvertrag. Es handelt sich um eine vorübergehende Stilllegung. Bei Wiederanmeldung auf den gleichen Versicherungsnehmer wie bisher lebt dieser Vertrag wieder auf. Er kann natürlich bei Bedarf - z. B. Versicherungswechsel - ganz normal bis zum 30.11. auf Jahresende gekündigt werden.
Anders wirkt die endgültige Abmeldung bei Verkauf eines Fahrzeugs. Durch den Verkauf endet das Vertragsverhältnis mit der Versicherung. Zu viel bezahlte Prämien sind von der Versicherung zurückzuerstatten. Ein neues Fahrzeug kann man nun auch bei einer anderen Gesellschaft versichern.
Also ich denke, du musst in den sauren Apfel beißen und kannst den Vertrag erst zum Jahresende kündigen und dann den Versicherer wechseln. Vor der Kündigung empfiehlt es sich allerdings, mit dem neuen Versicherer schon Anfang November alles klar zu machen, um hier keine Überraschungen zu erleben. Das kann gerade mit exotischen Fahrzeugen immmer wieder passieren. Für die Kündigung der bisherigen Versicherung ist dann immer noch genug Zeit bis zum 30.11.
In jedem Fall würde ich als erstes mit der bisherigen Versicherung über die Wechselabsicht sprechen. Manchmal gibt es da ungeahnte Sondertarife oder Treueboni usw., weil man vielleicht versucht, dich zu halten. Habe ich selbst schon erlebt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Aber auch hier scheint der Grundsatz zu gelten: Wer nicht fragt, zahlt halt mehr...
Viele nette, vette Grüße
Peter
meines Erachtens ruht bei Abmeldung der laufende Versicherungsvertrag. Es handelt sich um eine vorübergehende Stilllegung. Bei Wiederanmeldung auf den gleichen Versicherungsnehmer wie bisher lebt dieser Vertrag wieder auf. Er kann natürlich bei Bedarf - z. B. Versicherungswechsel - ganz normal bis zum 30.11. auf Jahresende gekündigt werden.
Anders wirkt die endgültige Abmeldung bei Verkauf eines Fahrzeugs. Durch den Verkauf endet das Vertragsverhältnis mit der Versicherung. Zu viel bezahlte Prämien sind von der Versicherung zurückzuerstatten. Ein neues Fahrzeug kann man nun auch bei einer anderen Gesellschaft versichern.
Also ich denke, du musst in den sauren Apfel beißen und kannst den Vertrag erst zum Jahresende kündigen und dann den Versicherer wechseln. Vor der Kündigung empfiehlt es sich allerdings, mit dem neuen Versicherer schon Anfang November alles klar zu machen, um hier keine Überraschungen zu erleben. Das kann gerade mit exotischen Fahrzeugen immmer wieder passieren. Für die Kündigung der bisherigen Versicherung ist dann immer noch genug Zeit bis zum 30.11.
In jedem Fall würde ich als erstes mit der bisherigen Versicherung über die Wechselabsicht sprechen. Manchmal gibt es da ungeahnte Sondertarife oder Treueboni usw., weil man vielleicht versucht, dich zu halten. Habe ich selbst schon erlebt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Aber auch hier scheint der Grundsatz zu gelten: Wer nicht fragt, zahlt halt mehr...
Viele nette, vette Grüße
Peter
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