20.07.2016, 11:53
@Dieter
Prinzipiell hast Du Recht, ich muss es aber etwas relativieren. In Frankreich haben "EU-Ausländer" einen Sonderstatus und können im Gegensatz zu Franzosen auch Summen bis zu 15.000 Euro bei Banken in bar einzahlen. Dies ist aber eher Theorie, da diese Möglichkeit von französischen Firmen kaum genutzt wird. Auch mein Händler kennt diese Regelung, lehnt sie jedoch ab. Der Grund ist der gleiche wie bei Bareinzahlungen in kleinen Tranchen: Die Bank erstattet Meldung, die Finanzbehörden werden aufmerksam und das will kein Gewerbetreibender.
Es bleibt also nur die Blitzüberweisung (Brauche dazu eine neue Bank, meine Ing DiBa bietet das nicht an) bzw. treuhändische Abwicklung über einen Anwalt.
Prinzipiell hast Du Recht, ich muss es aber etwas relativieren. In Frankreich haben "EU-Ausländer" einen Sonderstatus und können im Gegensatz zu Franzosen auch Summen bis zu 15.000 Euro bei Banken in bar einzahlen. Dies ist aber eher Theorie, da diese Möglichkeit von französischen Firmen kaum genutzt wird. Auch mein Händler kennt diese Regelung, lehnt sie jedoch ab. Der Grund ist der gleiche wie bei Bareinzahlungen in kleinen Tranchen: Die Bank erstattet Meldung, die Finanzbehörden werden aufmerksam und das will kein Gewerbetreibender.
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