11.08.2016, 15:16
Zitat:Original von Vette58 bei einem deutschen Händler bestellt und alle Annehmlichkeiten des Fernabsatz- und Sachmängelhaftungsrechts in Anspruch nehmen kann.
Da solltest Du dir aber mal nicht ganz so sicher sein. Denn da gibt es Ausnahmen, auch vom Widerufsrecht. ( Vgl.: § 312d Abs. 4 BGB ). Diese sind für Teile o.ä. die ausdrücklich auf Kundenwunsch in den USA bestellt werden/wurden ebenfalls anwendbar.
Unabhängig davon spielt das eh keine Rolle. Denn bei Direktbestellung in den USA spare ich gegenüber manch Apotheke ohnehin so viel, das ich notfalls auch mal ein Teil in die Tonne kloppen kann. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema...